Neues OVG-Urteil zur Schlüsselaufbewahrung

Nach dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen in Münster hat sich nun auch das OVG Niedersachsen in Lüneburg zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in einem Urteil geäußert. Und dieses Gericht kam zu einer anderen Auffassung, was in der Rechtsprechung immer wieder vorkommt und der Fortschreibung des Rechts dient. Letztlich muss irgendwann mal das Bundesverwaltungsgricht endgültig entscheiden.

Alle Informationen nachzulesen hier: https://sachkunde-neu-ulm.de/weiteres-ovg-uteil-zur-schluesselaufbewahrung/

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