Formulare – Bescheinigungen

Übersicht Sportliches Schießen durch Minderjährige
Eine tabellarische Übersicht, ab welchem Alter man mit welchem Sportgerät umgehen darf

Einverständnis Sorgeberechtiger für Kinder zum Schießen
Wird von allen Sorgeberechtigten benötigt, wenn ein Kind mit dem Sportschießen beginnen will. Diese Bescheinigung muss beim Schießen aufgelegt sein, sofern nicht ein Sorgeberechtigter anwesend ist!

Ausnahmegenehmigung Alterserfordernis von Kindern unter 12 Jahre
Wird von allen Sorgeberechtigten benötigt, wenn ein Kind mit dem Sportschießen beginnen will und noch keine 12 Jahre alt ist. Der Antrag muss in der Regel mit einem ärztlichen Attest dem zuständigen Landratsamt vorgelegt werden.

Antrag Ausnahmegenehmigung Alterserfordernis für Kinder (Veranstaltungen)
Ausnahmegenehmigung für einen Verein (zB zum Schnupperschießen), dass Kinder unter 12 Jahre am Schnupperschießen teilnehmen dürfen. Der Vereinsvorsitzende muss diesen Antrag ausgefüllt vom zuständigen Landratsamt genehmigen lassen

Antrag Ausnahmegenehmigung Transport Luftdruckwaffen durch Jugendliche
In wenigen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass Jugendliche (nicht Kinder) ihr Sportgerät (ausschließlich Luftdruckwaffen) selbstständig zur Schießstätte transportieren können.

Bescheinigung zum Transport einer erlaubnispflichtigen Waffe (§ 12 (1) 3b WaffG)
(Transport zu einem auswärtigen Wettkampf ohne WBK)
Beispiel: Transport einer Kleinkaliberwaffe (erlaubnispflichtig) durch ein Elternteil oder anderen Beauftraten des Vereins für einen Jugendlichen zu einer auswärtigen Wettkampfstätte, damit der junge Sportschütze dort mit der Vereinswaffe schießen kann. Der Erwachsene muss nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sein. Beachte hier die Hinweise des Bayerischen Innenministeriums.

Überlassungsbescheinigung vorübergehend an anderen Waffenbesitzer § 12 (1) Nr. 1 a+b WaffG)
Vorübergehendes Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen an einen anderen Sportschützen, der ebenfalls eine Waffenbesitzkarte hat. Zum Beispiel während der Urlaubsabwesenheit, zum Transport zum Büchsenmacher oder vor dem Kauf zum Testen. Das Überlassen ist für nicht mehr als 4 Wochen zulässig.

Hinweis zum Transport von Munition und Schwarzpulver
Wie und wieviel davon darf ich von einem Ort zum anderen transportieren? Hier ein Merkblatt zur Information

Schaubild des DSB – Möglichkeiten der Aufbewahrung von Waffen
Ein Schaublatt des DSB zur heimischen Waffenaufbewahrung. Man beachte jedoch, dass die Tresore der Klassen A und B (nach VDMA) nur noch im Bestandsschutz zulässig sind. Neu-Erwerber von Waffen müssen zwingend einen Tresor der Klasse 0 oder I vorweisen können.

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